Laut Beschluss des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein darf ab sofort unter Auflagen wieder Sport betrieben werden. Beim TSV Hattstedt kann kontaktloser Sport auf dem Nebenplatz vor unserer Sporthalle ausgeführt werden. Die Sporthalle ist ab dem 25.05. wieder nutzbar, die Nutzung ist jedoch zunächst den erwachsenen Sportlern des TSV Hattstedt vorbehalten. Wann unsere Kleinsten wieder starten können, wissen wir noch nicht, geben aber noch rechtzeitig Bescheid. Ab sofort wird auch wieder der Herz- und Diabetessport angeboten. Die Umkleidekabinen und Duschen dürfen derzeit nicht benutzt werden!! Sportler müssen entweder schon umgezogen ankommen oder sich draußen vor der Halle umziehen.
Weiterhin gelten die nachfolgend aufgeführten Hygiene- und Desinfektionsvorschriften:
– die Teilnehmer/innen betreten die Halle mit Abstand durch den Regieraum
– der Zugang ist offen zuhalten
– im Regieraum/Turnschuhgang bitte die Hallenschuhe anziehen
– der kontaktlose Sport darf in der Halle unter Beachtung der Abstandsregeln durchgeführt werden(siehe DSOB Leitplanken)
– WC-Benutzung nur unter Beachtung der ausgehängten Hygieneregeln
– das Verlassen der Halle ist durch den Regieraum mit Abstand durchzuführen
– während und nach dem Sport auf gute Belüftung achten
– Handgeräte/Sportgeräte werden vom ÜL nach dem Sport desinfiziert
– es befindet sich immer nur eine Sportgruppe in und eine außerhalb der Halle
Für die Desinfizierung der gebrauchten Sportgeräte ist im Regieraum alles bereitgestellt.
Ab dem 25.05.2020 ist dann auch der Sportpark wieder nutzbar. Hier gelten hinsichtlich der Nutzung von Umkleiden und Duschräumen die gleichen Regeln wie oben. Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen.
Ganz wichtig: Auch hier sind Teilnahmelisten zu führen und die Einverständniserklärung einzuholen.
Für das Training gelten ausnahmeslos die nachfolgend aufgeführten Regeln:
- Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren.
- Insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten.
- Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen.
- Es erfolgt eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen.
- Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Für die minderjährigen Vereinsmitglieder ist für die Teilnahme zwingend die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Um einen möglichst reibungslosen Start zu ermöglichen, steht diese Einverständniserkärung hier bereits zum Download zur Verfügung.
Download-Link: Einverständniserklärung zur Teilnahme am Training