Karina Möller

Karina Möller

Geschulte Ansprechpartnerin im Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung

Das Wohl und der Schutz der Kinder ist die Pflicht jedes Erwachsenen. Die Förderung des Wohlergehens und die Gewährleistung einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen muss von allen getragen werden.

Kinderschutz muss als ein Bestandteil einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen verstanden werden und nicht nur auf die Abwendung von Gefahren begrenzt sein. Ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder soll unser erstes Gebot sein.

Für die Sportvereine geht es darum, dass sie ein Ort sein wollen, an dem Kinder und Jugendliche Stärken entwickeln, Teamgeist, Freundschaft sowie Fairplay und Freude erfahren.

Wir sind mit verantwortlich dafür, dass sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen und gut entwickeln. Wir fördern durch unsere Begleitung und unser Vorbild deren Wohl, schützen ihre Rechte und respektieren ihre Grenzen.

Wir haben klare Handlungsrichtlinien und Präventionsstrategien entwickelt und konkrete Möglichkeiten der Hilfestellung und Beratung geschaffen, um in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben.


Die Ampel

ROT: Dieses Verhalten ist immer falsch und Betreuer können dafür angezeigt werden:

  • Machtpositionen missbrauchen.
  • Alkohol, Zigaretten, Drogen etc. anbieten oder in Gegenwart von Kindern/Jugendlichen konsumieren.
  • Eigentumsentzug.
  • Bedürfnisse von Kindern/Jugendlichen ignorieren.
  • Aufnahmeprüfungen und Mutproben.
  • Verletzung der Aufsichtspflicht.
  • Belästigung.
  • Willkürlicher Ausschluss vom Training/Spiel.
  • Verbale, körperliche, sexualisierte Gewalt.
  • Hilfestellung ausnutzen.
  • Trainer in Kabinen des anderen Geschlechts.
  • Beziehungen zwischen Teilnehmern und Übungsleitern.

GELB: Dieses Verhalten ist pädagogisch kritisch und für die Entwicklung von Kindern/Jugendlichen nicht förderlich:

  • Unter Druck setzen.
  • Bloßstellen vor der Mannschaft.
  • Kritisieren von Dingen, welche nichts mit der Sportart zu tun haben.
  • Ohne Klopfen in die Kabine gehen.
  • Sehr dominantes Verhalten.
  • Außergewöhnliche Bekleidungsvorschriften.
  • Geschenke von Trainern für die Kinder, Bevorzugung von Einzelnen.
  • Trainer bringen Kinder nach Hause (durch Überredung).
  • Versehentlicher unangebrachter Körperkontakt.

GRÜN: Verhalten ist pädagogisch richtig, gefällt den Kindern/Jugendlichen nicht immer:

  • Strafe für Fehlverhalten.
  • Eigentumsentzug nur während der Trainingszeit.
  • Ansporn/Motivation.
  • Einmischung in Diskussionen/Streitschlichtung.
  • Der Trainer soll vertrauensvoll sein, sodass man mit ernsten Problemen zu ihm kommen kann.
  • Hilfestellung bei vorher angekündigten kritischen Situationen.
  • Vorbildfunktion.
  • Handgemenge auflösen, notfalls mit Körperkontakt.
  • Köperkontakt beim Toben.

Handlungsschritte für Fälle und Verdachtsfälle im TSV Hattstedt

  • Ruhe bewahren!
  • Nichts überstürzen! Voreilige Handlungsschritte können die Situation nur noch verschlimmern.
  • Offenheit gegenüber dem Kind/dem Jugendlichen.
  • Betroffenen Kindern und Jugendlichen vertrauensvoll begegnen, ohne sie zu bedrängen.
  • Genau beobachten.
  • Das Verhalten des Kindes/Jugendlichen genau beobachten und diese Beobachtungen aufschreiben.
  • Dabei auf eine klare Trennung zwischen Beobachten und eigenen Schlussfolgerungen achten.
  • Auf sich selbst achten.
  • Sich mit den eigenen Gefühlen und Ängsten auseinandersetzen. Solche Fälle und Situationen kann und soll niemand alleine lösen.
  • Nicht eigenmächtig handeln.
  • In Austausch mit anderen BetreuerInnen gehen, denen man vertraut, über Informationen, Gefühle, Wahrnehmungen und Beobachtungen sprechen.
  • Vorsicht bei vorschnellen Anschuldigungen.
  • Gerüchte vermeiden und die Situation vertraulich behandeln. Den vermeintlichen Täter/die vermeintliche Täterin auf keinen Fall mit dem Verdacht konfrontieren. Daraufhin könnte er/sie verstärkt Druck auf das Kind/ den Jugendlichen üben.
  • Den Vereinsvorstand zeitnah informieren.
  • Schnell den Ansprechpartner des TSV Hattstedt über die gemachten Beobachtungen informieren. Mit dessen Unterstützung das weitere Vorgehen planen.
  • Generell gilt: Unterstützung holen.

Verhaltensregeln für TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und BetreuerInnen

Die durch mich betreuten Kinder und Jugendlichen sind unter meiner Obhut und persönlichen Verantwortung. Wie ich mich als Trainerin/Trainer gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen verhalte, damit ich die vom Verband vorgegebenen Bestimmungen gegen sexuelle Übergriffe im Sport einhalte:

  • Nie gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen duschen.
  • Nicht zu oft nur mit einem Kind oder Jugendlichen zusammen sein.
  • Mich und mein Team nicht von den anderen abschotten.
  • Intensive Beziehungen zu einem Schützling vermeiden oder mindestens offen darlegen.
  • Bei persönlichen Beziehungen neben dem Sport klar darauf achten, dass keine Missverständnisse entstehen.
  • Heikle und unklare Situationen muss ich bewusst und aktiv vermeiden.
  • Ich nehme meine Verantwortung wahr und achte aufmerksam auf Signale von Kindern aus meinem Umfeld.

Sexuelle Übergriffe sind immer der schlimmstmögliche Fall. Sexuelle Übergriffe dürfen nie entschuldigt oder verharmlost werden, da so ein Vorfall folgenschwere psychische und physische Schäden bei Kindern und Jugendlichen verursacht.

Bei einem Verdacht muss ich sofort und bedacht handeln, indem ich als erstes mit den Ansprechpartnern im Verein darüber spreche. Keinesfalls vorher mit dem Verdächtigen selber sprechen. Die Adressen der Ansprechpartner sind unten aufgeführt. Bei Gefahr im Verzug Tel. 110 (Polizei) einschalten.


Fairplay-Regeln für Trainer und Betreuer

  • Wir sind ein Team gewinnen und verlieren gemeinsam.
  • Ich bin ein Vorbild (Pünktlichkeit, kein Alkohol/Nikotin auf dem Sportplatz und in der Kabine).
  • Ich breite mich gründlich auf das Spiel und Training vor.
  • ich sorge dafür, dass alle Spieler zum Einsatz kommen.
  • Ich benutze keine Schimpfwörter.
  • Fairplay gegenüber allen Beteiligten (Spieler, Schiedsrichter, gegnerische Spieler und Trainer).
  • Nach jedem Spiel wird dem Schiedsrichter die Hand gegeben.

Erklärung zu Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Sport

Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gesellschaft.

Der TSV Hattstedt mit seinen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen im Sport ein. Wir übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst. Wir tragen Sorge für den Kinderschutz und unterlassen alle Anlässe und Handlungen, die das Kindeswohl gefährden.

Wir setzen uns für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen ein und beachten folgende Leitlinien:

  • Wir respektieren die Persönlichkeit und die Würde von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
  • Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in Ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingung für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.
  • Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendliche nicht.
  • Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.
  • Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.
  • Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern fördern den Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  • Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen.
  • Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen im Kinder- und Jugendsport nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.
  • Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren diese über unsere Leitlinien zum Kinderschutz.
  • Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Leitlinien und schaffen Vertrauen bei jungen Menschen, bei Eltern und in der Öffentlichkeit.

Wir wollen alle verantwortlichen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Kinderschutz sensibilisieren und für den Umgang mit schwierigen Situationen qualifizieren.


Sexualisierte Gewalt

Die Sexualität ist einer der intimsten Bereiche des Menschen. Eine Verletzung in dieser Sphäre löst ein Höchstmaß an Erniedrigung bei den Betroffenen aus. Diesen besonders sensiblen Bereich nicht schützen zu können, erzeugt das Gefühl, unterworfen und ohnmächtig zu sein. Das Thema “Sexualisierte Gewalt” ist nicht neu, erfährt aber in letzter Zeit aufgrund öffentlich bekannt gewordener Vorfälle eine höhere Aufmerksamkeit. Dabei werden in den Medien und Ratgebern verschiedene Begriffe zu Beschreibung verwenden, zum Beispiel “Sexuelle Gewalt”, “Sexueller Übergriff” oder “Sexueller Missbrauch”. Umgangssprachlich wird häufig der Begriff “Kindesmissbrauch” benutzt. In der Fachöffentlichkeit wird die Bezeichnung “Sexualisierte Gewalt” als ein Obergriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität verwendet.

Definition und Form von “Sexualisierter Gewalt”

Der Begriff “Sexualisierte Gewalt” ist ein Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung, Unterwerfen und Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. Dabei werden sowohl Handlungen mit Köperkontakt als auch ohne Körperkontakt und grenzverletzendes Verhalten mit einbezogen. Zu sexualisierter Gewalt zählen demnach verbale oder gestische sexualisierte Übergriffe, sexualisierte Handlungen ohne Köperkontakt (z.B. das Zeigen von pornografischen Inhalten), sexualisierte Berührungen am Körper, Entblößen, versuchte oder erfolgte Penetration und physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund (vgl. Safe Sport – Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport , Deutsche Sporthochschule 2016).

Opfer und TäterInnen

Untersuchungen der Deutschen Sporthochschule Köln und des Universitätsklinikums Ulm unter Kaderathleten/Kaderathletinnen aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen, dass etwa jede(r) neunte KaderathletIn bis zum 18. Lebensjahr sexuelle Gewalterfahrungen macht. Die meisten Kinder sind zum Zeitpunkt der Missbrauchshandlungen zwischen sechs und 13 Jahren alt, jedoch sind auch Säuglinge und Kleinkinder sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Kinder, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung einen geminderten Selbstschutz aufweisen, sind in besonderer Weise gefährdet (vgl. Safe Sport – Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport, Deutsche Sporthochschule, 2016)

Sexuelle Übergriffe geschehen selten spontan, sondern sind meistens vorbereitete und geplante Taten. In der Regel knüpft der Täter oder die Täterin schon im Vorfeld ein immer engeres Beziehungsgeflecht, in welches das zukünftige Opfer verstrickt wird.

Der größte Teil der TäterInnen kommt aus dem sozialen Umfeld des Opfers. Dies können zum Beispiel Familienmitglieder, Bekannte, PädagogInnen, TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen oder Jugendliche sein. Der überwiegende Teil der Täterschaft ist männlich. Ein Fünftel aller Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Jungen wird von Kindern und Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren verübt (vgl. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Missbrauch verhindern! 2017).


Kurzübersicht Handlungsablauf im Verdachtsfall

Beobachten — Ein Verdacht verstärken sich — Information an den Übungsleiter — Information an den Ansprechpartner — Ansprechpartner beraten sich — örtl. Beratungsstelle/Jugendamt/Polizei

Geschulte Ansprechpartner im Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung:

Karina Möller: 0152 08509726
Kinderschutz-Zentrum-Westküste/Diakonisches Werk Husum: 04841 – 691450
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 2255530 (kostenfrei)